Die Energie-Einspar-verordnung (EnEV) soll einen Beitrag dazu
leisten, die selbst auferlegte Verpflichtung Deutschlands, bis
zum Jahr 2005 gegenüber dem Stand von 1990 25% CO2 weniger
zu emittieren, einzuhalten.
Mit der Energie-Einspar-verordnung (EnEV) werden die Wärmeschutz-Verordnung
und die Heizungs-anlagen-verordnung abgelöst. Die DIN V 4701
Teil 10, die die Berechnungsgrund-lagen für die Anlagen-technik
schafft, sowie die entsprechende Regel für die Bauphysik,
die DIN V 4108 Teil 6, liegen bereits als Vornormen vor.
Zukünftig ist nicht mehr der Heizwärme-bedarf, sondern
der Primärenergiebedarf Qp, der für die Gebäude-beheizung
und -belüftung sowie für die Trinkwasser-erwärmung
erforderlich ist, geregelt. Diese Betrachtung erfordert, dass
sowohl Wärmedämm- als auch anlagen-technische Maßnahmen
als Ganzes betrachtet werden.