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Ingenieubüro Dr. Ebner Techn. Gebäudeausrüstung, Energietechnik
 

Energie-Einsparverordnung
Energie-Einsparverordnung


  EnEV

Die Energie-Einspar-verordnung (EnEV) soll einen Beitrag dazu leisten, die selbst auferlegte Verpflichtung Deutschlands, bis zum Jahr 2005 gegenüber dem Stand von 1990 25% CO2 weniger zu emittieren, einzuhalten.

Mit der Energie-Einspar-verordnung (EnEV) werden die Wärmeschutz-Verordnung und die Heizungs-anlagen-verordnung abgelöst. Die DIN V 4701 Teil 10, die die Berechnungsgrund-lagen für die Anlagen-technik schafft, sowie die entsprechende Regel für die Bauphysik, die DIN V 4108 Teil 6, liegen bereits als Vornormen vor.

Zukünftig ist nicht mehr der Heizwärme-bedarf, sondern der Primärenergiebedarf Qp, der für die Gebäude-beheizung und -belüftung sowie für die Trinkwasser-erwärmung erforderlich ist, geregelt. Diese Betrachtung erfordert, dass sowohl Wärmedämm- als auch anlagen-technische Maßnahmen als Ganzes betrachtet werden.

Energie-Einspar-Modell

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